Eine Scheidung oder eine Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist beim zuständigen Gericht des Wohnortes zu beantragen. Für im Furttal wohnhafte Personen ist das Bezirksgericht Dielsdorf zuständig. Bitte erkundigen Sie sich dort nach dem Vorgehen.
Wenn Sie eine Scheidungsurkunde benötigen, erhalten Sie diese beim Gericht, welches die Scheidung ausgesprochen hat.
Bei einer gerichtlichen Trennung bleiben Betroffenen nach wie vor verheiratet. Eine Trennung wird daher nicht in den Zivilstandsregistern eingetragen und muss uns
nicht gemeldet werden.